Rechtsprechung
   BGH, 18.11.1982 - 4 StR 598/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,12616
BGH, 18.11.1982 - 4 StR 598/82 (https://dejure.org/1982,12616)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1982 - 4 StR 598/82 (https://dejure.org/1982,12616)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1982 - 4 StR 598/82 (https://dejure.org/1982,12616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,12616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Vorverurteilungen in die Gesamtstrafenbildung - Fehlende Überprüfungsmöglichkeit des angefochtenen Urteils für das Revisionsgericht mangels näherer Darlegungen zu den Vorverurteilungen - Einbeziehung bei Begehung der abgeurteilten Taten vor den ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus BGH, 18.11.1982 - 4 StR 598/82
    Denn § 55 Abs. 1 StGB ist auch dann anwendbar, wenn die letzte tatrichterliche Entscheidung zur Straffrage nach den nunmehr abzuurteilenden Taten liegt (BGHSt 15, 66, 69).
  • BGH, 21.06.1979 - 4 StR 250/79

    Wiederholungstäterschaft als für die Strafhöhe berücksichtungsfähiger

    Auszug aus BGH, 18.11.1982 - 4 StR 598/82
    Damit muß gemäß § 55 Abs. 1 StGB jedenfalls mit der Strafe aus der frühesten Vorverurteilung, also der vom 11. Juli 1980, eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet werden, falls diese Strafe bei Erlaß des angefochtenen Urteils noch nicht erledigt war (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - 4 StR 250/79 m.w.Nachw. bei Holtz MDR 1979, 98 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
  • BGH, 31.07.1980 - 4 StR 340/80

    Unerlaubter Waffenbesitz - Beendigung eines Dauerdelikts - Einleitung eines neuen

    Auszug aus BGH, 18.11.1982 - 4 StR 598/82
    Ohne Bedeutung wäre hierbei, daß dem Urteil vom 13. November 1981 das vom Senat durch Urteil vom 31. Juli 1980 (4 StR 340/80) im Strafausspruch aufgehobene Urteil des Landgerichts Dortmund vom 20. Juni 1979 (nicht: "20.5.1979") mit seinen Sachverhaltsfeststellungen zum Schuldspruch zugrunde liegt.
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus vor und nach der verurteilten Tat

    Auszug aus BGH, 18.11.1982 - 4 StR 598/82
    Es fehlen Ausführungen über die jeweiligen Tatzeiten, die der Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil vom 13. November 1981 zugrunde liegenden Einzelstrafen (vgl. BGH, Beschl. vom 7. November 1978 - 5 StR 628/78 bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]) und die etwaige Erledigung der erwähnten Vorverurteilungen (vgl. BGH NJW 1982, 2080).
  • BGH, 05.12.1996 - 4 StR 565/96

    Sachrüge der Gesamtfreiheitsstrafe wegen Verletzung formellen und materiellen

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 11. November 1996 zutreffend ausgeführt hat, kann das angefochtene Urteil bereits deshalb nicht bestehenbleiben, weil die Gesamtstrafenbildung mangels näherer Darlegungen zu den möglicherweise gesamtstrafenfähigen Vorverurteilungen (Tatzeiten, Daten der letzten tatrichterlichen Entscheidungen und der Rechtskraft, Zeitpunkte etwaiger Erledigungen) für das Revisionsgericht nicht nachprüfbar ist (vgl. Senatsbeschluß vom 18. November 1982 - 4 StR 598/82).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht