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BGH, 18.11.1982 - 4 StR 598/82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einbeziehung von Vorverurteilungen in die Gesamtstrafenbildung - Fehlende Überprüfungsmöglichkeit des angefochtenen Urteils für das Revisionsgericht mangels näherer Darlegungen zu den Vorverurteilungen - Einbeziehung bei Begehung der abgeurteilten Taten vor den ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60
Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren …
Auszug aus BGH, 18.11.1982 - 4 StR 598/82
Denn § 55 Abs. 1 StGB ist auch dann anwendbar, wenn die letzte tatrichterliche Entscheidung zur Straffrage nach den nunmehr abzuurteilenden Taten liegt (BGHSt 15, 66, 69). - BGH, 21.06.1979 - 4 StR 250/79
Wiederholungstäterschaft als für die Strafhöhe berücksichtungsfähiger …
Auszug aus BGH, 18.11.1982 - 4 StR 598/82
Damit muß gemäß § 55 Abs. 1 StGB jedenfalls mit der Strafe aus der frühesten Vorverurteilung, also der vom 11. Juli 1980, eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet werden, falls diese Strafe bei Erlaß des angefochtenen Urteils noch nicht erledigt war (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - 4 StR 250/79 m.w.Nachw. bei Holtz MDR 1979, 98 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]). - BGH, 31.07.1980 - 4 StR 340/80
Unerlaubter Waffenbesitz - Beendigung eines Dauerdelikts - Einleitung eines neuen …
Auszug aus BGH, 18.11.1982 - 4 StR 598/82
Ohne Bedeutung wäre hierbei, daß dem Urteil vom 13. November 1981 das vom Senat durch Urteil vom 31. Juli 1980 (4 StR 340/80) im Strafausspruch aufgehobene Urteil des Landgerichts Dortmund vom 20. Juni 1979 (nicht: "20.5.1979") mit seinen Sachverhaltsfeststellungen zum Schuldspruch zugrunde liegt. - BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus vor und nach der verurteilten Tat …
Auszug aus BGH, 18.11.1982 - 4 StR 598/82
Es fehlen Ausführungen über die jeweiligen Tatzeiten, die der Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil vom 13. November 1981 zugrunde liegenden Einzelstrafen (vgl. BGH, Beschl. vom 7. November 1978 - 5 StR 628/78 bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]) und die etwaige Erledigung der erwähnten Vorverurteilungen (vgl. BGH NJW 1982, 2080).
- BGH, 05.12.1996 - 4 StR 565/96
Sachrüge der Gesamtfreiheitsstrafe wegen Verletzung formellen und materiellen …
Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 11. November 1996 zutreffend ausgeführt hat, kann das angefochtene Urteil bereits deshalb nicht bestehenbleiben, weil die Gesamtstrafenbildung mangels näherer Darlegungen zu den möglicherweise gesamtstrafenfähigen Vorverurteilungen (Tatzeiten, Daten der letzten tatrichterlichen Entscheidungen und der Rechtskraft, Zeitpunkte etwaiger Erledigungen) für das Revisionsgericht nicht nachprüfbar ist (vgl. Senatsbeschluß vom 18. November 1982 - 4 StR 598/82).